Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge sind in der Regel der größte Etatposten im Vereinshaushalt. Obwohl sich erfahrungsgemäß mit den Mitgliedsbeiträgen je nach Mitgliederzahl und Zielrichtung eines Vereines bei weitem nicht alle jährlichen Kosten und Aufwendungen abdecken lassen, sind die Beiträge die wichtigste Finanzierungsquelle, weil nur diese eine sichere Kalkulationsgrundlage darstellen.
Ab 1. Juli 2015 gelten gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 folgende Mitgliedsbeiträge
Jugendliche bis 18 Jahre | 8,00 |
EUR |
Erwachsene | 10,50 | EUR |
Mitglieder ab 60 Jahre | 8,50 |
EUR |
Familienbeitrag | 23,00 |
EUR |
Ab 1. Juli 2024 gelten gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.03.2024 folgende Mitgliedsbeiträge
Jugendliche bis 18 Jahre | 9,00 |
EUR |
Erwachsene | 13,00 | EUR |
Mitglieder ab 60 Jahre | 10,00 |
EUR |
Familienbeitrag | 27,00 |
EUR |
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- und noch zur Schule gehen oder
- studieren oder
- ein soziales Jahr absolvieren,
können auf Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Nachweise weiterhin den Beitrag für Jugendliche zahlen bzw. bleiben in der Familienmitgliedschaft bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.