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Datenschutzordnung verabschiedet

16.01.2019

Die Sport- und Sänger-Gemeinschaft Langen 1889 e.V. (SSG Langen) verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten u.a. der

  • Vereinsmitglieder
  • Teilnehmer am Sport- und Kursbetrieb, an Fahrten des Vereins
  • ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter und Übungsleiter
  • Geschäftspartner
  • Spender und Sponsoren.

Dies geschieht hauptsächlich mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, aber auch z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Wettkampf- und Trainingsbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).

Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, hat der Vorstand nach § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand) gem. § 21 der Satzung und in Abstimmung mit der Verwaltungsausschuss am 14.01.2019 die nachfolgende Datenschutzordnung beschlossen.

 

Datenschutzordnung vom 14.01.2019

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