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Alle Personen die bei uns im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis alle 3 Jahre vorlegen. Dies stellt für uns als Verantwortliche sicher, dass Sie keine Vorstrafen im Bereich des Kindesmissbrauchs haben.
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Verein

Der Kinderschutzbund führte am 17. Januar 2026 in Zusammenarbeit mit pro familia einen wichtigen Workshop zum Thema „Kinderschutz im Sportverein“ bei der Sport- und Sänger-Gemeinschaft Langen 1889 e.V. (SSG Langen) von 10 Uhr bis 15:30 Uhr durch.
Ziel der Veranstaltung war es, Vereinsverantwortliche und Engagierte für die Prävention von sexualisierten Grenzverletzungen zu sensibilisieren und ihnen konkrete Handlungssicherheit für den Vereinsalltag zu vermitteln.
Der Kurs wurde von Manfred Menzel und Claudia Kegel von pro familia Offenbach geleitet. Insgesamt nahmen 25 Vereinsmitglieder an dem Workshop teil – darunter Jugendliche und Erwachsene, Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter, Trainer sowie Chorleiterinnen und Chorleiter, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. In praxisnahen Einheiten wurden Grundlagen des Kinderschutzes, mögliche Risikosituationen sowie präventive Maßnahmen im Vereinsleben thematisiert.

Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Auszeichnung der SSG Langen mit dem Silber-Siegel „Kindeswohl“. Auf dem begleitenden Foto überreicht Kursleiter Manfred Menzel die Urkunde an Heike Grau, die Kinderschutzbeauftragte der SSG Langen. Mit dieser Auszeichnung wird das besondere Engagement des Vereins im Rahmen des Projekts „Prävention von sexualisierten Grenzverletzungen in Sportvereinen“ gewürdigt.

Der Workshop und die Auszeichnung unterstreichen, dass Kinderschutz ein zentraler Bestandteil moderner Vereinsarbeit ist – und dass die SSG Langen hier eine Vorbildfunktion in der Region übernimmt. Ganz großer Dank geht hier an unsere Kindeswohlbeauftragte Heike Grau, die den Workshop organisiert hat.
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Sport- und Sänger-Gemeinschaft
Langen 1889 e.V.
Verhaltensregeln zum Kindeswohl
für den Sport
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.
- Keine Einzeltrainings bzw. Übungsstunden ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte:
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und / oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein(e) Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Mitarbeiter/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
- Keine Privatgeschenke an Kinder:
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
- Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen:
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein/e weitere/r Mitarbeiter/in anwesend ist.
Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin sind in jedem Fall ausgeschlossen.
- Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern:
Mitarbeiter/innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.
- Keine Geheimnisse mit Kindern:
Mitarbeiter/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Mitarbeiter/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
- Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern:
Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
- Transparenz im Handeln:
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
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Kindeswohl bei der SSG Langen. Ihre Ansprechpartnerin
Mein Name ist Heike Grau und bringe mich bereits seit einigen Jahren in das Vereinsleben in der Gesangsabteilung ein. Ich habe 2 Töchter im jugendlichem Alter. Gerade das Wohlsein der Kinder in unserem Mehrsparten Verein liegt uns allen besonders am Herzen und hat allerhöchste Priorität. Deshalb hab ich mich bereit erklärt als Kinderschutzbeauftragte allen zur Verfügung zu stehen. Ich habe bereits an einigen Workshops zum Thema "Kindeswohl" teilgenommen und weitere folgen. Als Ansprechpartnerin zu diesem Thema bin ich für Groß und Klein da, habe für all Eure Sorgen ein offenes Ohr und nehme sie ernst.
Ihr erreicht mich per Email unter heike.grau[at]ssg-langen.de
